Wanderordnung

Allgemeine Hinweise und Wanderordnung

1. Allgemeine Hinweise

Wenn nicht anders angegeben, beginnen und enden die Wanderungen vor der Tourist-Info
Die Wanderungen finden bei jeder verantwortbaren Witterung und zu jeder Jahreszeit statt
Bei extremen Witterungsverhältnissen kann die Wanderung kurzfristig ausfallen
Der Wanderführer entscheidet über die Durchführung bzw. evtl. Abänderung der Wanderung
Zu allen Wanderungen sind Gäste immer herzlich willkommen
Die Teilnahme ist in der Regel kostenlos
Wenn möglich, wird der öffentliche Personen-Nahverkehr mit dem aktuell günstigsten Tarif genutzt und der Preis auf die Teilnehmer umgelegt (Ca.-Preis in der Wanderbeschreibung)
Bei eventuellen Pkw-Fahrten teilen sich die Teilnehmer die anfallenden Kosten (pro Pkw und Kilometer: 0,20 €/Anzahl der Mitfahrer)
Bei Sonderbusfahrten ist der Preis (siehe Wanderbeschreibung) im Voraus bei der Tourist-Information zu zahlen
Zusätzliche Wanderungen, Busfahrten und Sonderveranstaltungen werden frühzeitig bekanntgegeben bzw. können kurzfristig organisiert werden
Bekanntmachungen und Änderungen erfolgen im „Kultur- und Naturführer Bad Bertrich“, im „Vulkanecho“, mit Plakaten und Auslagen in den Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben und im Internet

2. Wanderordnung:

Die Teilnahme an Wanderungen, Radwanderungen, Bus-, Zug- und Pkw-Fahrten erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für Schäden und Unfälle haftet weder der Verein noch die Wanderführung. Das gilt auch für Fahrten mit privatem Pkw.
Die Wanderführung bestimmt den Weg, das Wandertempo, den Beginn und das Ende der Ruhepausen.
Die Wanderführung hat das Recht, die Teilnahme von Wanderfreunden (Mitglieder oder Gäste), die offensichtlich mit der geplanten Wanderung überfordert oder unzweckmäßig gekleidet oder ausgerüstet sind, abzulehnen.
Bei allen Wanderungen sollten die Teilnehmer Rucksackverpflegung mitnehmen, da Einkehrmöglichkeiten nicht immer eingeplant bzw. anzutreffen sind.
Die Teilnehmer werden gebeten, der Wanderführung mitzuteilen, wenn sie die Wanderung vorzeitig abbrechen wollen.
Das Mitbringen von Hunden ist nur nach Rücksprache mit der Wanderführung erlaubt.
Das Rauchen im Wald sollte unterlassen werden - in der Zeit vom 01.03. bis 31.10. ist es streng verboten. Geschützte Blumen und Pflanzen dürfen nicht gepflückt und Schonungen nicht durchwandert werden.

Für Mitglieder des Eifelvereins besteht eine Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Alle Teilnehmer werden im Interesse eines guten Gelingens der Wanderungen gebeten, den Anordnungen der Wanderführung nachzukommen. Sie verzichten ansonsten auf deren Fürsorge und eventuellen Versicherungsschutz.

Durch Antritt der Wanderung bzw. der Reise erkennt jeder Teilnehmer die Wanderordnung an.

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